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Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
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WISO-Tipp
Wenn man einen gravierenden Fehler in steuerli-
chen Angaben gemacht hat, ist eine Selbstanzeige
empfehlenswert. Und zwar bevor man „erwischt“ wird
– also spätestens dann, wenn eine Betriebsprüfung
angekündigt wird oder das Finanzamt Aufklärung über
Unstimmigkeiten fordert – und immer unter Zuhilfe-
nahme eines Steuerberaters oder eines Fachanwalts.
Denn: Nach einer Selbstanzeige wird immer ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und das bedeutet:
Eine nicht ganz richtige Formulierung der Selbstanzei-
ge kann später nicht mehr korrigiert werden.
Während eine Steuerprüfung vorher angekündigt und der
Rahmen mitgeteilt wird, kommt der Steuerfahnder unan-
gemeldet. Taktisch setzt die Steuerfahndung auch auf die
Schockwirkung beim Betroffenen. Das führt nicht selten
zu unbedachten Reaktionen, die sich später nachteilig
auswirken können.
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WISO-Tipp
Prägen Sie sich für den Fall des Falles drei Grundre-
geln ein: Nichts sagen, nichts freiwillig herausgeben,
den Steuerberater oder den Anwalt anrufen. Für den
Fall Ihrer Abwesenheit sollten Sie auch Familienange-
hörige oder Mitarbeiter entsprechen instruieren.
Ohne Ausweis niemand reinlassen
Lassen Sie sich vor Beginn von den Untersuchungsbe-
amten den Dienstausweis oder die Dienstmarke zeigen und
notieren Sie sich Namen, Dienstgrad und Dienststelle der
beteiligten Beamten (die Anfertigung von Kopien ist nicht
erlaubt!). Das Vorzeigen des gelben Ausweises ist Pflicht
für den Durchsuchungsleiter. Die anderen Beamten müssen
sich aber auf Verlangen auch ausweisen. Zeigt einer von
ihnen einen blauen Dienstausweis, so handelt es sich um
einen Bediensteten der Straf- und Bußgeldsachenstelle
des Finanzamtes, der staatsanwaltschaftliche Befugnisse
hat, also auch Vernehmungen durchführen darf. Gele-
gentlich erscheinen auch Betriebsprüfer als „sachverstän-