manual

397
Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
die Verjährung erst nach 10 Jahren ein. Allerdings: Das
alles hat nichts zu tun mit der steuerlichen Verjährungs-
frist für die Festsetzung verkürzter Steuern – da hat das
Finanzamt generell zehn Jahre Zeit.
Die Prüfung, ob der Beschluss vielleicht schon formelle
Fehler enthält, was tatsächlich mitgenommen werden darf
und was nicht oder ob gar die Verjährung eingetreten ist,
fällt dem Laien nicht gerade leicht. Es ist deshalb ratsam,
immer den Fachmann hinzuzuziehen, den Steuerberater
oder einen versierten Anwalt. Das ist auch Ihr gutes Recht.
Telefonsperre
Rufen Sie also unverzüglich Ihren Rechtsbeistand an, daran
darf Sie im Normalfall niemand hindern. Eine Art „Telefon-
sperre“ gibt es nicht, Sie dürfen telefonieren. Auch wenn
dies hin und wieder von Fahndern bestritten wird, gele-
gentlich sogar mit dem Hinweis, dies sei verboten, weil Sie
so vielleicht Mittäter warnen könnten.
w
w
WISO-Tipp
Um die Situation nicht unnötig eskalieren zu lassen,
bitten Sie im Zweifelsfall den leitenden Beamten,
die telefonische Verbindung zu Ihrem Anwalt oder
Steuerberater selbst herzustellen. Danach haben Sie
als Betroffener das Recht, allein mit Ihrem Berater zu
sprechen.
Die Steuerfahnder ihrerseits haben das Recht, mit der
Durchsuchung schon mal anzufangen, auch wenn Ihr
Rechts- oder Steuerberater ankündigt, sofort zu kommen.
Im Interesse eines ruhigen Ablaufs werden Fahnder aber
in der Praxis eine kurze und kalkulierbare Verzögerung
akzeptieren und erst dann beginnen, wenn Ihr Beistand
eingetroffen ist. Mit einem „vernünftigen“ Durchsuchungs-
leiter lassen sich in der Regel auch persönliche Belange
abstimmen – etwa, auf Kinder Rücksicht zu nehmen oder
Polizeifahrzeuge möglichst im Hof oder in der Tiefgarage
zu parken beziehungsweise beschlagnahmte Unterlagen
über den Hinterausgang oder die Laderampe zu verladen.