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Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
voll erweisen, die einzelnen Blätter fortlaufend durchzun-
ummerieren und je Ordner die Seitenzahl festzuhalten – so
ist wenigstens zahlenmäßig feststellbar, ob später etwas
fehlt (was vielleicht Ihrer Entlastung dienen könnte).
Nachweisung verlangen
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie diese „Nach-
weisung“ erhalten haben. Aber Vorsicht: Nicht selten
tauchen in solchen Aufstellungen sogenannte bejahende
oder verneinende Feststellungen auf. Etwa:
„Ich habe die Beweismittel freiwillig herausgegeben.“ Oder:
„Über meine Rechte nach § 98 Abs. 2 StPO bin ich belehrt
worden.“
Unterschreiben Sie solche Formeln nicht, ohne das mit
Ihrem Beistand abgestimmt zu haben. Gegebenenfalls
streichen Sie diese Formulierungen einfach durch. Im ersten
Fall nämlich könnten Sie die Mitnahme von Unterlagen
nicht mehr anfechten, weil Sie per Unterschrift bestätigen,
dass Sie die Dokumente freiwillig herausgerückt haben. Im
zweiten Fall bestätigen Sie im Prinzip, dass Sie auf eine
richterliche Bestätigung, wonach die Beschlagnahme rech-
tens war, ausdrücklich verzichten.
Sind Papiere und Gegenstände beschlagnahmt worden,
können Sie der Durchsicht durch andere als den Richter
ausdrücklich widersprechen und verlangen, dass die Unter-
lagen in Ihrem Beisein amtlich eingepackt, mit einem
Amtssiegel verschlossen und nur an den Richter abgelie-
fert wurden (gemäß § 110 Strafprozessordnung). Zugleich
können Sie verlangen, bei der späteren Entsiegelung und
Durchsicht durch den Richter anwesend zu sein. Richter
teilen den Jagdeifer der Steuerfahnder meist nicht. Und
sie wissen auch, dass 90 Prozent der Fälle mit Einstellung
enden. Warum sich also Arbeit machen?
Steuerfahnder haben, wie gesagt, sehr weitreichende
Befugnisse. Trotzdem haben sie keinen Freibrief für alles.
So kann dann der Durchsuchungs- und Beschlagnahme-
beschluss auch noch nach beendeter Durchsuchung ange-
fochten werden. Gründe für eine erfolgreiche Beschwerde
können beispielsweise sein, dass gegen Ihr Anwesenheits-
recht als Betroffener verstoßen wurde, dass Sie nicht mit
Ihrem Anwalt oder Steuerberater telefonieren durften, dass
die Zuziehung von Durchsuchungszeugen unterlassen oder
gar verhindert wurde, dass Zufallsfunde unzulässig sicher-
gestellt und mitgenommen wurden, dass Ihre Räume unzu-
lässig fotografiert wurden oder dass das Verzeichnis über