Safety Data Sheet Article 17460069

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
Camping Gaz (Deutschland) GmbH
Camping Gaz Kartuschen
Überarbeitet am: 15.11.2018 Materialnummer: RCSO-CG-018 Seite 2 von 10
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt
werden kann.
P381 Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Hinweis zur Kennzeichnung
Die zusätzliche Kennzeichnung nach EN 417 ist auf den jeweiligen Kartuschen zu finden.
Kann sich an heißen Gegenständen entzünden. Mit Luft können sich insbesondere in geschlossenen Räumen
schnell explosionsfähige Gemische bilden. Gas ist schwerer als Luft und sammelt sich am Boden. Behälter
steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Das Gas wird unter Druck in flüssiger Form hergestellt, gelagert und transportiert. Unter normalen
Anwendungsbedingungen verbleibt das Gas bis zur Anwendung (Verbrennung) im geschlossenen System und
wird niemals direkt gehandhabt. Da die Gase nur wenig toxisch sind, stehen im Vordergrund
Verbrennungserscheinungen beim Kontakt mit dem austretenden Flüssiggas . Beim Einatmen hoher
Konzentrationen des Gases können gesundheitsschädliche Wirkungen durch den verringerten Sauerstoffanteil
auftreten.
Das Produkt kann einen krebserzeugenden und mutagenen Stoff (Butadien) als Verunreinigung in einer
Konzentration unterhalb der Berücksichtigungsgrenze (<0,1%) enthalten.
Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB .
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Flüssiggasmischung als Brennstoff im Wesentlichen bestehend aus Butanen , Butenen, Propan und Mercaptan
als Geruchsstoff.
Chemische Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
68512-91-4 Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich, Erdöldestillat; Gase aus der Erdölverarbeitung 100 %
270-990-9 649-083-00-0
Flam. Gas 1, Liquefied gas; H220 H280
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Es gilt Anmerkung K:
Die Einstufung von "Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich" als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend,
wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% 1,3-Butadien (EINECS-Nr.
203-450-8) enthält. Wird der Stoff nicht als karzinogen oder keimzellmutagen eingestuft, so sind zumindest die
Sicherheitshinweise (102)-210-403 anzuwenden.
Ausgenommen von der REACH Registrierung (Anhang V der REACH Verordnung).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
D - DE Druckdatum: 15.11.2018Revisions-Nr.: 1,07