Safety Data Sheet Article 17460069
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
Camping Gaz (Deutschland) GmbH
Camping Gaz Kartuschen
Überarbeitet am: 15.11.2018 Materialnummer: RCSO-CG-018 Seite 4 von 10
ins Freie bringen (ohne sie auf den Kopf zu stellen). Funkenfreie Werkzeuge verwenden. Austretendes Gas
nicht einatmen. Den betroffenen Bereich belüften. Kontakt mit verflüssigtem Gas vermeiden. Der Gasaustritt
kann aufgrund des Geruchsstoffes ab 0,5 Vol% in der Luft bemerkt werden.
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Bei Gasaustritt: Den betroffenen Bereich gut belüften.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Handhabung und Lagerung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Ventile nicht mit Gewalt öffnen. Bei der Verwendung als Brenngas brennbare Stoffe in der Umgebung
entfernen. Gas nicht einatmen. Kartuschen mit Ventil nach Gebrauch immer schließen. Kartuschen, die durch
Lochen geöffnet werden, erst entfernen, wenn kein Gasdruck mehr vorhanden ist, ansonsten starke
Verletzungsgefahr. Kartuschen immer auftrecht benutzen. Kartuschen nur mit dazu passenden Geräten
verwenden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Dämpfe
können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Behälter nicht über 50°C erwärmen. Behälter sind so zu lagern, dass
sich austretendes Gas nicht in tiefliegenden Bereichen ansammeln kann.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Material, sauerstoffreich, brandfördernd. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige
Gefahrstoffe.
Zusammenlagerungshinweise
2A (Gase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge))
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Gaskartuschen für Kocher und Lampen.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Nach den aktuell gültigen Listen liegen keine zu beachtenden Arbeitsplatzgrenzwerte vor.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht
essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Schutzbrille mit Seitenschutz.
Augen-/Gesichtsschutz
Gegen Verletzungen beim Hantieren mit Gaskartuschen sowie gegen Erfrierungen durch sich schnell
entspannendes Gas Lederhandschuhe verwenden.
Handschutz
D - DE Druckdatum: 15.11.2018Revisions-Nr.: 1,07