Security Datasheet
EASYLINE EDGE - ALL COLOURS - From 23.06.20
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
12.02.2021 (Überarbeitungsdatum)
DE - de
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Anmerkung C : Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form oder als Gemisch mehrerer Isomere in
Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer oder
um ein Isomergemisch handelt.
Anmerkung U (Tabelle 3): Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten
Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in dem
das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
Produkt unterliegt CLP Artikel 1.1.3.7. Die Offenlegungsregeln der Komponenten werden in diesem Fall geändert.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat
einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Einatmen von Frischluft gewährleisten. Betroffene Person ausruhen lassen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
In Mitleidenschaft gezogene Kleidung ablegen und alle betroffenen Hautpartien mit milder
Seife und Wasser abwaschen, mit warmem Wasser nachspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Sofort mit viel Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Schmerzen oder Rötung, ärztliche Hilfe
herbeiholen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Notärztliche Hilfe herbeirufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen
:
Bei üblichen Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte Gefährdung zu erwarten.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Schaum. Trockenlöschpulver. Kohlendioxid. Wassersprühstrahl. Sand.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen starken Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Explosionsgefahr
:
Dämpfe können ein explosionsfähiges Gemisch mit Luft bilden. Behälter steht unter Druck:
Kann bei Erwärmung bersten.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschanweisungen
:
Zur Kühlung exponierter Behälter einen Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Beim
Bekämpfen von Chemikalienbränden Vorsicht walten lassen. Eindringen von Löschwasser
in die Umwelt vermeiden (verhindern).
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Brandabschnitt nicht ohne ausreichende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz
betreten.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Unbeteiligte Personen evakuieren.
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
:
Reinigungspersonal mit geeignetem Schutz ausstatten.
Notfallmaßnahmen
:
Umgebung belüften.