Security Datasheet

EASYLINE EDGE - ALL COLOURS - From 23.06.20
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
12.02.2021 (Überarbeitungsdatum)
DE - de
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6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls die Flüssigkeit in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die
Behörden zu benachrichtigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
:
Verschüttete Mengen so bald wie möglich mit inerten Feststoffen wie Tonerde oder
Kieselgur aufsaugen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Von anderen Materialien entfernt
aufbewahren.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände
und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser waschen. Prozessbereich
mit guter Be- und Entlüftung ausstatten um die Bildung von Dämpfen zu vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
:
Geltende Vorschriften über die Entsorgung beachten.
:
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen.
Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. An einem trockenen Ort aufbewahren.
:
Starke Basen. Starke Säuren.
:
Zündquellen. Direkte Sonnenbestrahlung.
:
< 50 °C
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.1.1 Nationale Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition und biologische Grenzwerte
ACETONE (67-64-1)
EU - Richt-Arbeitsplatzgrenzwert (IOEL)
Lokale Bezeichnung
Acetone
IOEL TWA
1210 mg/m³
IOEL TWA [ppm]
500 ppm
Rechtlicher Bezug
COMMISSION DIRECTIVE 2000/39/EC
Deutschland - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz (TRGS 900)
Lokale Bezeichnung
Aceton
AGW (OEL TWA) [1]
1200 mg/m³
AGW (OEL TWA) [2]
500 ppm
Überschreitungsfaktor der Spitzenbegrenzung
2(I)
Anmerkung
AGS;DFG;EU;Y
Rechtlicher Bezug
TRGS900