Safety data sheet

Seite: 3/8
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 08.07.2014 überarbeitet am: 08.07.2014Versionsnummer 1
Handelsname: CARAMBA Weißes Sprühfett(Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 2)
38.0.3
CAS: 74-98-6
EINECS: 200-827-9
Propan
F+ R12
Flam. Gas 1, H220; Press. Gas, H280
5-10%
CAS: 75-28-5
EINECS: 200-857-2
Isobutan
F+ R12
Flam. Gas 1, H220; Press. Gas, H280
1-2,5%
CAS: 68611-44-9
EINECS: 271-893-4
Kieselsäure hydrophobiert hochdisperse
Stoff, r den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition
am Arbeitsplatz gilt
1-2,5%
·
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
·
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
·
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
·
Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
·
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
·
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
·
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
·
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
DE