Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.07.2017 überarbeitet am: 06.07.2017Versionsnummer 2
44.0
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
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1.1 Produktidentifikator
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Handelsname: CARAMBA Handwaschpaste
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Artikelnummer:
693405
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1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
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1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
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Hersteller/Lieferant:
CARAMBA CHEMIE GMBH & Co.KG
Wanheimerstr. 334/336
47055 Duisburg Tel.: +49 (0) 203/77 86 01
www.caramba.de
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Auskunftgebender Bereich:
Abteilung Produktsicherheit
Sicherheitsdatenblaetter@caramba.de
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1.4 Notrufnummer:
Giftnotruf Berlin +49(0)30 30686 790 Beratung in Deutsch und Englisch
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
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Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
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Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Entfällt.
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Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Entfällt.
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Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur
und durch Firmenangaben.
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2.2 Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
entfällt
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Gefahrenpiktogramme
entfällt
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Signalwort
entfällt
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Gefahrenhinweise
entfällt
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Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemisch
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
entfällt
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
DE
(Fortsetzung auf Seite 2)

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