Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Produktcode SDS-Nr. Produkttyp Castrol Chain Cleaner 452581-AT01 BE01 BE02 DE01 GB20 IT01 SEXX 452581 Aerosol. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffes/ Reiniger. Aerosol.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Gefahrenhinweise H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H315 - Verursacht Hautreizungen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Sicherheitshinweise Prävention P280 - Schutzhandschuhe tragen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Bei Berührung die Augen sofort mindestens 15 Minuten lang mit viel Wasser spülen. Die Augenlider sollten vom Augapfel ferngehalten werden, damit ein gründliches Ausspülen gewährleistet ist. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Einen Arzt verständigen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. An einem trockenen, kühlen und gut durchlüfteten Ort von unverträglichen Materialien entfernt lagern (siehe Abschnitt 10). Unter Verschluss aufbewahren. Von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten. Sämtliche Zündquellen entfernen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen vorschriftsmäßig gewartet werden. Persönliche Schutzausrüstung unter Beachtung der gültigen Normen auswählen. Dazu wenden Sie sich bitte an ihren Lieferanten für Persönliche Schutzausrüstung. Weitere Informationen zu Standards erhalten Sie von Ihrer national zuständigen Organisation.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Kurzzeitiger/Spritzschutz: Empfohlene Durchbruchzeiten siehe oben. Bekanntermaßen werden bei kurzzeitiger, vorübergehender Exposition häufig Handschuhe mit kürzeren Durchbruchzeiten getragen. Daher muss ein adäquates Pflege- und Austauschprogramm eingerichtet und strikt befolgt werden.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Obere/untere Entzündbarkeitsoder Explosionsgrenzen Unterer Wert: 0.8% Oberer Wert: 8% Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte Dichte Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. 710 kg/m³ (0.71 g/cm³) bei 20°C Löslichkeit(en) Teilweise löslich in Wasser Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser >3 Selbstentzündungstemperatur Nicht verfügbar.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Einatmen Verschlucken Zu den Symptomen können gehören: Reizungen der Atemwege Husten Übelkeit oder Erbrechen Kopfschmerzen Schläfrigkeit/Müdigkeit Schwindel Bewusstlosigkeit Einwirkung in hoher Konzentration kann Schwindel, Schwebezustände, Kopfschmerzen, Brechreiz und Sehstörungen verursachen. Bei höheren Dosierungen droht Bewußtlosigkeit.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Sonstige ökologische Informationen Ausfließendes Produkt kann zur Bildung eines Films auf der Wasseroberfläche führen, der den Sauerstoffaustausch verringert und das Absterben von Organismen zur Folge haben kann. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt Entsorgungsmethoden Die Entsorgung muß durch zugelassene Entsorgungsunternehmen erfolgen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht verfügbar. ADR/RID Klassifizierungscode: 5F ADN Klassifizierungscode: 5F ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Volltext der Einstufungen [DSD/DPD] Historie Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum F+ - Hochentzündlich F - Leichtentzündlich Xn - Gesundheitsschädlich Xi - Reizend N - Umweltgefährlich 06/10/2014. Datum der letzten Ausgabe 26/04/2014. Erstellt durch Product Stewardship Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.