Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Produktcode SDS-Nr. Castrol Magnatec Stop-Start 5W-30 C2 469166-BE02 469166 Produkttyp Flüssigkeit. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffes/ des Gemisches Motorenöle.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen Wirkt hautentfettend. GEBRAUCHTE MOTORENÖLE Gebrauchte Motorenöle können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten,die Hautkrebs verursachen können. Siehe Hinweis unter Abschnitt 11 "Angaben zur Toxikologie" dieses Sicherheitsdatenblattes.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Gefährliche Verbrennungsprodukte Zu den Verbrennungsprodukten können folgende Verbindungen gehören: Kohlenstoffoxide (CO, CO2) 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Empfehlungen Siehe Abschnitt 1.2 sowie die Szenarien unter Exposition im Anhang, wo zutreffend. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatz-Grenzwerte Name des Produkts / Inhaltsstoffs Expositionsgrenzwerte Grundöl - unspezifiziert ACGIH TLV (USA). TWA: 5 mg/m³ 8 Stunden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Handschutz Allgemeine Angaben: Da die jeweiligen Arbeitsumgebungen und Methoden der Materialhandhabung variieren, müssen für jede geplante Anwendung Sicherheitsverfahren entwickelt werden. Die Auswahl der korrekten Schutzhandschuhe hängt von den gehandhabten Chemikalien und den Arbeitsund Gebrauchsbedingungen ab.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Haut und Körper Bezieht sich auf den Standard: Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Die Verwendung von Schutzkleidung ist eine gute industrielle Praxis.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Zu diesem Produkt gibt es keine spezifischen Testdaten. Weitere Informationen finden Sie unter „Zu Vermeidende Bedingungen“ und „Unverträgliche Materialien“. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Umweltgefahren Nicht als gefährlich eingestuft 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Voraussichtlich biologisch abbaubar. 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.4 - - - - 14.5 Umweltgefahren Nein. Nein. Nein. Nein. Zusätzliche Informationen - - - - Verpackungsgruppe 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht verfügbar. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht verfügbar. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Es wurden alle angemessenerweise praktikablen Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass dieses Datenblatt und die darin enthaltenen Informationen zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zum unten angegebenen Datum genau sind.