Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Produktcode SDS-Nr. Castrol Magnatec Stop-Start 5W-30 A5 468299-DE01 468299 Produkttyp Flüssigkeit. 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen Wirkt hautentfettend. GEBRAUCHTE MOTORENÖLE Gebrauchte Motorenöle können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten,die Hautkrebs verursachen können. Siehe Hinweis unter Abschnitt 11 "Angaben zur Toxikologie" dieses Sicherheitsdatenblattes.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel Im Brandfall Schaum-, Trockenchemikalien- oder Kohlendioxidlöscher oder -spray verwenden. Keinen Wasserstrahl verwenden. 5.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. An einem trockenen, kühlen und gut durchlüfteten Ort von unverträglichen Materialien entfernt lagern (siehe Abschnitt 10). Von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen miteinander kompatibel sind. Individuelle Schutzmaßnahmen Hygienische Maßnahmen Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen für eine spezielle Arbeit erforderlich sein. Zum Beispiel: • Dünnere Handschuhe (bis zu 0,1 mm oder dünner) können dort erforderlich sein, wo ein hoher Grad an Fingerfertigkeit gefordert ist.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Zu diesem Produkt gibt es keine spezifischen Testdaten. Weitere Informationen finden Sie unter „Zu Vermeidende Bedingungen“ und „Unverträgliche Materialien“. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Karzinogenität Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Mutagenität Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Auswirkungen auf die Entwicklung Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID ADN IMDG IATA 14.1 UN-Nummer Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. 14.2 Ordnungsgemäße UN- - - - - - - - - - - - - 14.5 Umweltgefahren Nein. Nein. Nein. Nein. Zusätzliche Informationen - - - - Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Philippinisches Chemikalieninventar (PICCS) Taiwan, Bestand chemischer Substanzen (TCSI) Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung 1 Anhang Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] Historie Asp. Tox. 1, H304 Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum 22/08/2016. Datum der letzten Ausgabe 11/09/2015. Erstellt durch Product Stewardship ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1 Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.