Safety data sheet Article 20598840

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches
Personal. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Beim
Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Hinweise für den Arzt
Die Behandlung sollte im allgemeinen von den Symptomen abhängen und auf die Linderung
der Auswirkungen ausgerichtet sein.
Verschlucken
Schutz der Ersthelfer
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder
nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein,
eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem
Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit
persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Verbrennungsprodukten können folgende Verbindungen gehören:
Kohlenstoffoxide (CO, CO
2
)
Metalloxide/Oxide
Phosphoroxide
Schwefeloxide (SO, SO
2
etc.)
Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit
vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für
Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die
Europäische Norm EN 469 einhält, bietet einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Im Brandfall Schaum-, Trockenchemikalien- oder Kohlendioxidlöscher oder -spray verwenden.
5.1 Löschmittel
Keinen Wasserstrahl verwenden.
Geeignete Löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
Feuerwehrpersonal
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den
Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen
Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
Einsatzkräfte
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder
nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und
ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder
betreten. Vorsicht Rutschgefahr; Vorsichtig gehen um Sturz zu vermeiden. Einatmen von
Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete persönliche
Schutzausrüstung anlegen. Notfallpersonal kontaktieren.
Der Eintritt in einen abgeschlossenen Raum oder schlecht belüfteten Bereich, der mit Dampf,
Nebel oder Rauch kontaminiert ist, ist ohne die korrekte Atemschutzausrüstung und ein
sicheres Arbeitssystem äußerst gefährlich. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
(Isoliergerät) tragen. Geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Chemikalienfeste Stiefel.
Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Produktname
Version
4
Castrol Greentec Bike Cleaner
Seite: 3/12
452247-AT01 BE01
BE02 DE36 GB20
IT01 SEXX
Produktcode
Ausgabedatum
21 September 2015
Format
Deutschland
Sprache
DEUTSCH
(Germany)