Safety data sheet Article 20598840

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Undichte Stelle verschließen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer,
Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem
Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach
den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Verschmutzte
Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material. Über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Grosse freigesetzte Menge
Undichte Stelle verschließen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Mit inertem Material absorbieren und in einen geeigneten Entsorgungsbehälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Brandbekämpfungsmaßnahmen finden Sie in Abschnitt 5.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 12 für Umweltschutzmassnahmen.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. An einem trockenen, kühlen und gut
durchlüfteten Ort von unverträglichen Materialien entfernt lagern (siehe Abschnitt 10). Von
Hitze und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten. Behälter bis zur Verwendung dicht
verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen
und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Lagerung und Verwendung nur in für
dieses Produkt vorgesehenen Gefäßen/Behältern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
7.2 Bedingungen zur
sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut
und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Im Originalbehälter
oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material
gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Behälter nicht wiederverwenden.
Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet,
gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Nach Umgang gründlich waschen. Kontaminierte
Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt
8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Deutschland -
Lagerklasse
12
Ungeeignet
Längere Exposition bei erhöhter Temperatur.
Siehe Abschnitt 1.2 sowie die Szenarien unter Exposition im Anhang, wo zutreffend.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
2-Butoxyethanol
MAK-Werte Liste (Deutschland). Wird über die Haut absorbiert.
Spitzenbegrenzung: 98 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten. Erstellt/
Revidiert: 7/2013
Spitzenbegrenzung: 20 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten. Erstellt/
Revidiert: 7/2013
8-Stunden-Mittelwert: 49 mg/m³ 8 Stunden. Erstellt/Revidiert: 7/2013
8-Stunden-Mittelwert: 10 ppm 8 Stunden. Erstellt/Revidiert: 7/2013
TRGS900 AGW (Deutschland). Wird über die Haut absorbiert.
Kurzzeitwert: 196 mg/m³ 15 Minuten. Erstellt/Revidiert: 12/2011
Kurzzeitwert: 40 ppm 15 Minuten. Erstellt/Revidiert: 12/2011
Schichtmittelwert: 49 mg/m³ 8 Stunden. Erstellt/Revidiert: 12/2011
Schichtmittelwert: 10 ppm 8 Stunden. Erstellt/Revidiert: 12/2011
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
In diesem Abschnitt können zwar spezifische zu überwachende Grenzwerte für bestimmte Komponenten erscheinen, in
entstandenen Nebeln, Dämpfen oder Stäuben können aber auch andere Komponenten enthalten sein. Daher treffen die
angegebenen spezifischen zu überwachenden Grenzwerte nicht unbedingt auf das Produkt als Ganzes zu und werden nur für
allgemeine Informationszwecke angegeben.
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Produktname
Version
4
Castrol Greentec Bike Cleaner
Seite: 4/12
452247-AT01 BE01
BE02 DE36 GB20
IT01 SEXX
Produktcode
Ausgabedatum
21 September 2015
Format
Deutschland
Sprache
DEUTSCH
(Germany)