Seite:1/16 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:2/16 Celaflor Ameisen-Mittel Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Aquatic Chronic 1, H410 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:3/16 Celaflor Ameisen-Mittel XIII ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:4/16 Celaflor Ameisen-Mittel Einatmen : Hautkontakt : Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:5/16 Celaflor Ameisen-Mittel 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen : Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte : Dieses Material ist für Wasserorganismen schädlich und hat langfristige Auswirkungen..
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:6/16 Celaflor Ameisen-Mittel Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:7/16 Celaflor Ameisen-Mittel Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:8/16 Celaflor Ameisen-Mittel Persönliche Schutzmaßnahmen Hygienische Maßnahmen : Augen-/Gesichtsschutz : Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:9/16 Celaflor Ameisen-Mittel Aussehen : : fest [Granulat] Blau. Geruch pH-Wert Siedebeginn und Siedebereich : : : Zitrusgeruch Nicht verfügbar. nicht anwendbar Flammpunkt Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Relative Dichte Löslichkeit(en) : : : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Physikalischer Zustand Farbe 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:10/16 Celaflor Ameisen-Mittel Reizung/Verätzung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Augen : Respiratorisch : Nicht reizend Nicht reizend Nicht verfügbar. Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Respiratorisch : Nicht sensibilisierend Nicht verfügbar. Mutagenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:11/16 Celaflor Ameisen-Mittel Kurzzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Langzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Schlussfolgerung / : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:12/16 Celaflor Ameisen-Mittel ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:13/16 Celaflor Ameisen-Mittel 14.4 Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren III III III III Ja. Ja. Ja. Ja. Meeresschadstoff: Ja. Zusätzliche Informationen 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:14/16 Celaflor Ameisen-Mittel AOX-Wert im Abwasser beitragen. Internationale Vorschriften Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E) Keine der Komponenten ist gelistet. Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe Anhang A - Eliminierung - Herstellung Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang A - Eliminierung - Gebrauch Keine der Komponenten ist gelistet.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:16/16 Celaflor Ameisen-Mittel Kategorie 1 Aquatic Chronic 1, H410 Aquatic Chronic 3, H412 STOT RE 1, H372 Skin Sens. 1, H317 Eye Dam./Irrit. 2, H319 Skin Corr./Irrit. 2, H315 Acute Tox. 4, H302 STOT SE 3, H335 Flam. Liq. 3, H226 Druckdatum Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Datum der letzten Ausgabe Version : : 04.01.2017 04.01.2017 : : 17.11.2016 1.