Seite:1/15 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT Schädlingsfrei Careo Konzentrat ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Spezifikationsnummer Produktcode Produktbeschreibung Produkttyp Andere Identifizierungsarten : : : : : : Schädlingsfrei Careo Konzentrat 320000005656 6604_6607_6671_6672_20603_20604 Insektizid.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:2/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Gefahrenpiktogramme : Signalwort Gefahrenhinweise : : Kein Signalwort. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Allgemein : P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Prävention : P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:3/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat XIII Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII : Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Acetamiprid(ISO) Identifikatoren % EG: CAS : 135410-20-7 Verzeichnis:608-032-00-2 - <1 Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:4/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:5/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Zusätzliche Informationen : die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Nicht verfügbar. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:6/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen : Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene : 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Dampf oder Nebel nicht einatmen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:7/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Arbeitsplatz-Grenzwerte Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:8/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Körperschutz : Anderer Hautschutz : Atemschutz : Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:9/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen : Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen : Keine spezifischen Daten. 10.5 Unverträgliche Materialien : Keine spezifischen Daten. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:10/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen : Nicht verfügbar. Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:11/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Acetamiprid(ISO) Akut LC50 > 100 mg/l Akut EC50 > 49,8 mg/l Fisch Regenbogenforelle Wirbellose Wassertiere. Wasserfloh Wirbellose Wassertiere. Wasserfloh Chronisch NOEC 5,0 mg/l Schädlingsfrei Careo Konzentrat Akut LC50 > 100 mg/l Fisch 203 Fish, Acute Regenbogenforelle Toxicity Test Akut EC50 > 100 mg/l Wirbellose Wassertiere.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:12/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Produkt Entsorgungsmethoden : Gefährliche Abfälle : Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:13/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat reguliert, wenn es in Tankbehältern transportiert wird. 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein. 14.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:14/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E) Keine der Komponenten ist gelistet. Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe Anhang A - Eliminierung - Herstellung Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang A - Eliminierung - Gebrauch Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang B - Beschränkung - Herstellung Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:15/15 Schädlingsfrei Careo Konzentrat vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS) Einstufung Aquatic Acute 3, H411 Begründung Testergebnisse Volltext der abgekürzten H-Sätze : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.