Seite:1/15 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT Schädlingsfrei Careo Rosenspray ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Spezifikationsnummer Produktcode Produktbeschreibung Produkttyp Andere Identifizierungsarten : : : : : : Schädlingsfrei Careo Rosenspray 320000005527 6630 Insektizid. flüssig 300000001069 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze (Gefahrenhinweise). Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2 Kennzeichnungselemente : : Kein Signalwort. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren Typ % Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acetamiprid(ISO) EG: CAS: 135410-20-7 Verzeichnis: 608-032-00-2 0,01 - <1 Acute Tox.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt Einatmen Hautkontakt Verschlucken : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal : Einsatzkräfte : 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert. DNEL/DMEL Zusammenfassung : Nicht verfügbar. PNEC Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition : Nur bei ausreichender Belüftung verwenden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray Atemschutz : Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepasstes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies erfordert.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Schlussfolgerung / Zusammenfassung Resultat Spezies Dosis Exposition LD50 Oral Ratte - LC50 Einatmen Ratte LD50 Dermal Ratte > 2.000 mg/kg Einzeldosis > 4,94 mg/l 403 Acute Inhalation Toxicity > 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen : Nicht verfügbar. Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Einatmen : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Hautkontakt : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Verschlucken : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray Schädlingsfrei Careo Schlussfolgerung / Zusammenfassung Akut LC50 > 100 mg/l Fisch 203 Fish, Acute Regenbogenforelle Toxicity Test Akut EC50 > 100 mg/l Wirbellose Wassertiere. 202 Daphnia sp. Acute Wasserfloh Immobilization Test and Reproduction Test Akut EC50 > 100 mg/l Wasserpflanzen 201 Alga, Growth Grünalge Inhibition Test : Nicht verfügbar. 96 h 48 h 96 h 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray Gefährliche Abfälle : Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten. Europäischer Abfallkatalog (EAK) Abfallschlüssel - Abfallbezeichnung Nicht anwendbar. Verpackung Entsorgungsmethoden Besondere Vorsichtsmaßnahmen : Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV: Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe: Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Schwermetalle - Anhang 1 Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang I - Herstellung Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang I - Verwendung Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang 2 Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Schädlingsfrei Careo Rosenspray Druckdatum Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Datum der letzten Ausgabe Version : : 09.02.2018 09.02.2018 : : 22.06.2017 4.0 Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt.