Seite:1/1 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 SICHERHEITSDATENBLÄTTER für Kombi-Produkte: Combi-Rosenspritzmittel Artikel-Nr.: 20704 und 20707 Schädlingsfrei Careo Konzentrat (6604, 6607, 6671, 6672) & Rosen-Pilzfrei Saprol (3486, 3778) Version: 1.0 Ausgabedatum/Überarbeitungsd atum: 07.12.2017 Datum der letzten Ausgabe: 17.11.
Seite:1/14 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CELAFLOR Schädlingsfrei Careo Konzentrat für Gemüse CELAFLOR Schädlingsfrei Careo Konzentrat für Zierpflanzen Produktcode Produktbeschreibung Spezifikationsnummer Produkttyp Artikelnummer : : : : : 481814 Insektizid.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:2/14 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Chronisch Gewässergefährdend - Kategorie 2, Aqu. chron. 2, H411 Inhaltsstoffe mit nicht bekannter : nicht anwendbar Toxizität Inhaltsstoffe mit nicht bekannter : nicht anwendbar Ökotoxizität 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:3/14 vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Keine bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:4/14 Augenkontakt Einatmen Hautkontakt Verschlucken : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Zeichen/Symptome von Überexposition Augenkontakt : Keine spezifischen Daten. Einatmen : Keine spezifischen Daten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:5/14 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal : Einsatzkräfte : 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:6/14 Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:7/14 biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert. DNEL/DMEL Zusammenfassung : Nicht verfügbar. PNEC Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 8.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:8/14 werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen. der Umweltexposition ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:9/14 Schätzungen akuter Toxizität Nicht verfügbar. Reizung/Verätzung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Augen : Respiratorisch : Nicht reizend Nicht reizend Nicht verfügbar. Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Respiratorisch : Nicht sensibilisierend Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:10/14 Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Allgemein Karzinogenität Mutagenität Teratogenität Auswirkungen auf die Entwicklung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit : : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:11/14 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:12/14 14.4 Verpackungsgru ppe 14.5. Umweltgefahren Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe. (-) III Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe. (-) III Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe. () III Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe. (-) III Ja. Ja. Nein. Ja. Zusätzliche Informationen 14.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:13/14 Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU). Dieses Produkt fällt nicht unter die Seveso III Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU).
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:14/14 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] : Akute Tox. 4, H302: AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4 Aqu. chron. 2, H411: CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 2 Aqu. chron.
Seite:1/16 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT Rosen-Pilzfrei Saprol ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Spezifikationsnummer : : Rosen-Pilzfrei Saprol 320000001060 Produktcode Produktbeschreibung Produkttyp Andere Identifizierungsarten : : : : FRS02026 Fungizid. Flüssig 300000001049 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:2/16 Rosen-Pilzfrei Saprol ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Aquatic Chronic 2, H411 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:3/16 Rosen-Pilzfrei Saprol : Nicht anwendbar. : Nicht anwendbar. Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII : Nicht anwendbar. Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII : Nicht anwendbar. Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter Tastbarer Warnhinweis 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:4/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Hautkontakt : Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : halten. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Den Mund mit Wasser ausspülen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:5/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Verbindungen 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute : Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : Zusätzliche Informationen : Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:6/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:7/16 Rosen-Pilzfrei Saprol ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:8/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit Seitenblenden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:9/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Obere/untere Entzündbarkeitsoder Explosionsgrenzen Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte Löslichkeit(en) Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskosität : : : Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften : : : : : : : : : : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:10/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Nicht verfügbar. Reizung/Verätzung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Augen : Respiratorisch : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Respiratorisch : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Mutagenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:11/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Hautkontakt Verschlucken : : Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Kurzzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:12/16 Rosen-Pilzfrei Saprol 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : 12.3 Bioakkumulationspotenzial : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) Mobilität : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT : P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:13/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:14/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Europäisches Inventar Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) – Luft Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) – Wasser : : Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet. Nicht gelistet : Nicht gelistet Aerosolpackungen : Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:15/16 Rosen-Pilzfrei Saprol UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Schwermetalle - Anhang 1 Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang I - Herstellung Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang I - Verwendung Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang 2 Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:16/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Druckdatum Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Datum der letzten Ausgabe Version : : 07.12.2017 07.12.2017 : : 08.12.2014 2.0 Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt.