Safety Data Sheet Article 16962582

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Seite:6/14
Version:
2.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
07.12.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
17.05.2015
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem
Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit
unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis
zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Seveso-II-Richtlinie - Meldeschwellen
Gefahrenkriterien
Kategorie
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsberich
t
E1: Gewässergehrdend - Chronisch 2
200 t
500 t
C9ii: Giftig für die Umwelt
200 t
500 t
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
Nicht verfügbar.
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält,
kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den
Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um
die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen
und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf
Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispielsweise der Folgende:
Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären -
Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegeber
chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und
Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042
(Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den
Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und