Seite:1/15 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Produktcode Produktbeschreibung Spezifikationsnummer Produkttyp Andere Identifizierungsarten : : : : : : Celaflor Gemüse-Pilzfrei Saprol 3484 Fungizid 300000000991 flüssig 3481, 3422, 3408 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:2/15 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Acute Tox. 4 H332 Aquatic Acute 1 H400 Aquatic Chronic 2 H411 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:3/15 XIII Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Keine bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:4/15 Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:5/15 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen : Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte : Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Dieses Material ist für Wasserorganismen sehr giftig. Dieses Material ist für Wasserorganismen giftig und hat langfristige Auswirkungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:6/15 Grosse freigesetzte Menge : 6.4 Verweis auf andere Abschnitte : Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:7/15 Kategorie Benachrichtigung und MAPP-Grenzwert E1: Gewässergefährdend - Akut 1 und Chronisch 1 C9ii: Giftig für die Umwelt 100.000 kg 200.000 kg Grenzwert Sicherheitsberich t 200.000 kg 500.000 kg 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen Spezifische Lösungen für den Industriesektor Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:8/15 Augen-/Gesichtsschutz : Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:9/15 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Form Farbe Geruch Flammpunkt: Siedepunkt/Siedebereich Dichte Viskosität, dynamisch : Oberflächenspannung flüssig weiß bis cremefarben unspezifisch >101°C ca. 100°C 1,076 g/ml 117 – 541 mPa.s bei 20°C 76 – 427 mPa.s bei 40°C 32,0 mN/m bei 20°C 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:10/15 Nicht verfügbar. Reizung/Verätzung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Augen : Respiratorisch : Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Respiratorisch : Nicht reizend. (Getestet an Kaninchen) Nicht reizend.(Getestet an Kaninchen) Nicht verfügbar. Nicht sensibilisierend (getestet an Mehrschweinchen, Wirkstoff) Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:11/15 Allgemein Karzinogenität Mutagenität Teratogenität Auswirkungen auf die Entwicklung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit : : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:12/15 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:13/15 gefährliche Stoffe. (-) gefährliche Stoffe. (-) gefährliche Stoffe. () gefährliche Stoffe. (-) 14.4 Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren III III III III Ja. Ja. Ja. Ja. Zusätzliche Informationen Tunnelcode: (E) 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:14/15 Kategorie E1: Gewässergefährdend - Akut 1 und Chronisch 1 C9ii: Giftig für die Umwelt Nationale Vorschriften Störfallverordnung Wassergefährdungsklasse VCI-Lagerklasse Technische Anleitung Luft : : : Zutreffend. Kategorie Umweltgefährlich. WGK 2, Anhang Nr. 4 10 Nummer 5.2.5: TA-Luft Klasse I - 22,9 % Nummer 5.2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:15/15 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] : Akut Tox. 4, H302: AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4 Akut Tox. 3, H331: AKUTE TOXIZITÄT: EINATMEN - Kategorie 3 Akut Tox. 4, H332: AKUTE TOXIZITÄT: EINATMEN - Kategorie 4 Hautreiz.