Safety data sheet Article 25099506

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Wühlmaus Lebendfalle
Seite:10/13
Version: 1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum: 08.10.2016
Datumderletzten
Ausgabe: 00.00.0000
Verpackung
Entsorgungsmethoden :
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet
werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen :
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID ADN IMDG IATA
14.1 UN-
Nummer
-
- -
-
14.2 Ordnungs-
gemäße UN-
Versand-
bezeichnung
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
14.3 Transport-
gefahrenklassen
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
14.4
Verpackungs-
gruppe
- - - -
14.5.
Umweltgefahren
Nein. Nein. Nein. Nein.
Zusätzliche
Informationen
Spezielle
Vorschriften: -
Tunnelcode: -
Meeresschadstoff:
Nein.
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern
transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei
Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Anhang XIV: Keine der Komponenten ist gelistet.
Besonders besorgniserregende Stoffe: Keine der Komponenten ist gelistet.
Sonstige EU-Bestimmungen