Seite:1/16 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : Celaflor Wespen K.O. Spray Produktcode Produktbeschreibung Spezifikationsnummer Produkttyp Artikelnummer : : : : : S16063 Insektizid. 300000002862 Aerosol 1391 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:2/16 Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Entzündbare Aerosole, Gefahrenkategorie 1, H222, H229 Gewässergefährdend, akute Wirkung der Kategorie 1, H400 Gewässergefährdend, chronische Wirkung der Kategorie 1, H410 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H222 Extrem entzündbares Aerosol.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:3/16 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Stoff/Zubereitung : Gemisch Typ Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren % Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Butan (<0,1% 1,3-Butadien) EG: 203-448-7 CAS: 106-97-8 REACH: 01-2119474691-32 10 - < 25 Flam. Gas 1, H220 Press. Gas, H280 [2] Propan EG:200-827-9 CAS: 74-98-6 REACH: 01-2119486944-21 10 - < 25 Flam.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:4/16 Einatmen : Hautkontakt : Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:5/16 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt : Besondere Behandlungen : Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:6/16 Einsatzkräfte : 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Personal den Zugang verwehren. Bei beschädigten Aerosolgefäßen Achtung vor schnell austretendem, unter Druck stehendem Inhalt und Treibmittel. Beim Bruch einer großen Anzahl von Behältern als Massengutunfall gemäß den Anleitungen im Abschnitt über Säuberungsmaßnahmen behandeln. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:7/16 Schutzmaßnahmen : Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene : Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:8/16 Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:9/16 Körperschutz : Anderer Hautschutz : Atemschutz : Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:10/16 Entzündung unter Einschluss Deflagrationsdichte Flammenhöhe Flammendauer : Nicht verfügbar. : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2 Chemische Stabilität : Das Produkt ist stabil. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:11/16 : Nicht verfügbar. Reizung/Verätzung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Augen : Respiratorisch : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Respiratorisch : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Schlussfolgerung / Zusammenfassung Schätzungen akuter Toxizität Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:12/16 Langzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Schlussfolgerung / Zusammenfassung Allgemein Karzinogenität Mutagenität Teratogenität Auswirkungen auf die Entwicklung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:13/16 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) : Mobilität : Prallethrin – Octanol/Wasser- Verteilungskoeffizient Log Koe = 4,49 Cyphenothrin - Verteilungskoeffizient Log Koe = 5,94 Butan/Isobutan/Propan : Bei Entweichen verteilt sich das Produkt schnell in der Atmosphäre, wo es photochemisch abgebaut wird.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:14/16 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID ADN IMDG IATA 14.1 UNNummer UN1950 UN1950 UN1950 UN1950 14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichn ung DRUCKGASPACKUNGEN (Butan)(Propan) DRUCKGASPACKUNGEN (Butan)(Propan) DRUCKGASPACKUNGEN (Butan)(Propan) Meeresschadstoff (Cyphenothrin) Aerosols, flammable (Butan) (Propan) Verdichtetes Gas (-) Gefahrzettel: 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:15/16 Umweltverschmutzung (IVU) Luft Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) Wasser Aerosolpackungen AOX : Nicht gelistet : : Nicht verfügbar. Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU).
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:16/16 Entz. Aersol Kat. 1, H222 Aqu. akut. Kat. 1, H400 Aqu. chron. Kat. 1, H410 Auf Basis von Testdaten Rechenmethode Rechenmethode Volltext der abgekürzten H-Sätze : H220 Extrem entzündbares Gas. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck, kann bei Erwärmung bersten. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.