Seite:1/14 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CELAFLOR Wundbalsam Plus Produktcode : S16421 Produktbeschreibung : Wundverschlussmittel mit Fungizid Spezifikationsnummer : 300000002110 Produkttyp : Olivgrüne Paste Artikelnummer : 3012, 3030 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:2/14 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Aquatic Chronic 3; H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:3/14 2.3 Sonstige Gefahren Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII : Nicht anwendbar. Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Nicht anwendbar. : EUH208 Enthält Terpentin, Öl, Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:4/14 zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten. Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:5/14 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte : : Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:6/14 6.4 Verweis auf andere Abschnitte : Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:7/14 Thiabendazole (ISO) 148-79-8 mg/m³, 10 mL/m³ Langzeitwert: 20 E mg/m³ 2(II) DFG, Y DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) Y: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:8/14 Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : : Nicht erforderlich. Dieses Produkt nur gemäß der Angaben auf dem Etikett verwenden. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:9/14 Schätzungen akuter Toxizität Nicht verfügbar. Reizung/Verätzung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Augen : Respiratorisch : Nicht reizend (OECD 404) Nicht reizend (OECD 405) Nicht verfügbar. Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Respiratorisch : Nicht sensibilisierend. (OECD 406, Magnusson & Kligman) Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:10/14 Allgemein : : : : Nach einer Sensibilisierung können bei einer späteren Belastung mit sehr geringen Mengen schwere allergische Reaktionen auftreten. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:11/14 Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:12/14 14.5. Umweltgefahren Nein. Zusätzliche Informationen Tunnelcode: keine 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nein. : Nein. Nein. Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:13/14 Chemiewaffenübereinkommen, Liste-II-Chemikalien Chemiewaffenübereinkommen, Liste-III-Chemikalien 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Nicht gelistet : Nicht gelistet : Das Gemisch wurde keiner Stoffsicherheitsbeurteilung unterzogen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:14/14 Berührung mit der Haut. R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R38 Reizt die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50 Sehr giftig für Wasserorganismen. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.