Security Datasheet

OpticPrep™ PreSaturated Wipe (UFI)
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
Typ
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Identifikatoren
%
Einstufung
Typ
Spezifische
Konzentrationsgrenzwerte,
M-Faktoren und
ATEs
2-Propanol
EG: 200-661-7
CAS: 67-63-0
Verzeichnis:
603-117-00-0
≥50 - ≤75
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
-
[1]
Siehe Abschnitt 16
für den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-
Sätze.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden entfernen.
Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine
Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da
Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei
ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen
eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt.
Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen.
Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung
gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind,
muss der Retter eine geeignete Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Verschlucken
Inhalativ
Augenkontakt
:
:
:
:
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
1/17/2023
Datum der letzten Ausgabe
1/17/2023
Version
33
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