Security Datasheet

OpticPrep™ PreSaturated Wipe (UFI)
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein
kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der
Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es
sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad:
Chemikalienresistente Schutzbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
:
:
Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. Bei einer
Entzündungsgefahr durch statische Elektrizität muss antistatische Schutzkleidung
getragen werden. Für den größtmöglichen Schutz gegenüber statischen
Entladungen sollte die Kleidung antistatische Overalls, Stiefel und Handschuhe
umfassen. Siehe Europäische Norm DIN EN 1149 für weitere Informationen über
das Material und die Designauslegungen und Testverfahren.
:
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Geschlossene Prozeßapparaturen,
lokale Entlüftung oder andere technische Regelsysteme verwenden, um die
Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen unter den empfohlenen oder
gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten. Die technischen Einrichtungen
müssen außerdem die Gas-, Dampf- oder Staubkonzentrationen unterhalb jeglicher
unteren Explosionsgrenzwerte halten. Explosionsgeschützte Lüftungsanlage
verwenden.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
2-Propanol
DNEL
Langfristig Oral
26 mg/kg
bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
89 mg/m³
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
319 mg/kg
bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
500 mg/m³
Arbeiter
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
888 mg/kg
bw/Tag
Arbeiter
Systemisch
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Exposition
Wert
Population
Wirkungen
PNECs
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
Typ
Individuelle Schutzmaßnahmen
Körperschutz
:
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
1/17/2023
Datum der letzten Ausgabe
1/17/2023
Version
33
8/16