Safety data sheet

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa
Heat Sink Grease - CT40-5
Siloxanes and
Silicones, di-Me
CAS: 63148-62-9
>=25 -
<35
Xi; R36
Eye Irrit. 2, H319
Aquatic Chronic 3, H412
[1]
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Identifikatoren
67/548/EWG
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Siehe Abschnitt 16
für den
vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen R-
Sätze.
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe sind oder
welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für
den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
Enthält keine weiteren Inhaltsstoffe, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten eingestuft sind und zur
Einstufung des Stoffes beitragen und die dadurch in diesem Abschnitt genannt werden müssten.
3.2 Gemische
:
Gemisch
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die
betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die
das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen
außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte
Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen
eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten.
Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung
gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten
oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
8/8/2013.
Datum der letzten Ausgabe
Keine frühere Validierung.
Version
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