Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) Produktcode : CW2400, CW2400J, CW2400 BLK Part A Produktbeschreibung : Klebstoff. Produkttyp : Feststoff. Andere Identifizierungsarten : klebstoff 1.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Anhang XVII Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse : Nicht anwendbar. Spezielle Verpackungsanforderungen Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar. Tastbarer Warnhinweis : Nicht anwendbar. 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen Hautkontakt Verschlucken Schutz der Ersthelfer : Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen : Dieses Material ist für Wasserorganismen sehr giftig und hat langfristige Auswirkungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 7.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikationen verfügt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2 Chemische Stabilität : Das Produkt ist stabil. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Auswirkungen auf die Entwicklung : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Sonstige Angaben : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Nationales Inventar Australien : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. Kanada : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. China : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. Japan : Japanisches Inventar für bestehende und neue Chemikalien (ENCS): Nicht bestimmt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 CIRCUITWORKS® CONDUCTIVE EPOXY - Part A (Epoxy) ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum : 5/30/2017 Datum der letzten Ausgabe : Keine frühere Validierung Version : 1 Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt.