Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Europa SICHERHEITSDATENBLATT CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 Produktcode : CW3300C, CW3300G Produktbeschreibung : Beschichtung. Produkttyp : Flüssigkeit. Andere Identifizierungsarten : CW3300C, CW3300G, CW3300B 1.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Reaktion : BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen. : Kühl halten.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Enthält keine weiteren Inhaltsstoffe, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten eingestuft sind und zur Einstufung des Stoffes beitragen und die dadurch in diesem Abschnitt genannt werden müssten.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Kein Erbrechen auslösen. Einen Arzt verständigen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Einsatzkräfte 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene : Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert. DNELs/DMELs Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor. PNECs Es liegen keine PNECs-Werte vor. 8.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Flüssigkeit. Farbe : Green (G), Blue (B) or Colorless (C) Geruch : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Geruchsschwelle pH-Wert : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen : Nicht verfügbar. Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt : Verursacht schwere Augenreizung. Einatmen : Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. : Verursacht Hautreizungen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Sonstige Angaben : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Entsorgungsmethoden : Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang XVII : Nicht anwendbar.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Europa CircuitWorks® Overcoat Pen - CW3300 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders.