Security Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
IPA Presaturated Wipes (UFI)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere Geräte verwenden.
Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller
oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine
Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,
Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können
genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
Große freigesetzte Menge
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
Behälter an einem kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und
versiegelt halten. Alle möglichen Zündquellen (Funke, Flamme) vermeiden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
:
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht verschlucken.
Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel
vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender
Lüftung Atemschutzgerät tragen. Lagerzonen und geschlossene Bereiche nur bei
ausreichender Durchlüftung betreten. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen
Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde.
Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Entfernt von Hitze, Funken, offenem
Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden. Explosionsgeschützte
elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden. Nur
funkenfreies Werkzeug verwenden. Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung
elektrostatischer Entladungen treffen. Leere Behälter enthalten Produktrückstände
und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor
dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen (in Tonnen)
Gefahrenkriterien
Kategorie
P5c: Entzündbare Flüssigkeiten 2 und 3, die nicht unter P5a
oder P5b fallen
5000
50000
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
10/21/2020
Datum der letzten Ausgabe
:
10/21/2020
Version
39
6/14