Certifications 2

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
16838
überarbeitet am: 09.04.2015
Druckdatum: 09.04.2015
HANDELSNAME: Glühlampentauchlack
(Fortsetzung von Seite 13)
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verhalten in Umweltkompartimenten:
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Schädlich für Fische.
Allgemeine Hinweise:
Schädlich für Wasserorganismen.
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend Einstufung gemäß Anhang 4 nach
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz (VwVwS).
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Die aufgeführte(n) Abfallschlüsselnummer(n) gemäß europäischem Abfallverzeichnis
(Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) gelten als Empfehlung. Eine endgültige Festlegung muß in
Abstimmung mit dem regionalen Entsorger und der zuständigen Behörde erfolgen.
Abfallschlüsselnummer nach EAK:
08 01 11, Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Europäisches Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV)
08
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA)
von Beschichtungen (Farben, Lacken, Email), Klebstoffen, Dichtmassen
und Druckfarben
08 01
Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
Ungereinigte Verpackungen nach EAK:
Ungereinigte Verpackungen nach EAK-Nummer 15 01 10 (Verpackungen, die Rückstände
gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).
Empfehlung:
Entsorgung nach EAK-Nummer 15 01 04 (Metall).
EAK-Nummer 15 01 02; Verpackungen aus Kunststoff
Die Verpackung kann nach Reinigung wiederverwendet oder stofflich verwertet werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR UN1263
IMDG UN1263
IATA UN1263
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR 1263 FARBE (ACETON)
IMDG PAINT
(Fortsetzung auf Seite 15)
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