Instructions

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GSM Scout Professional LTE
Rev. 01
2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist r den Einsatz in Deutschland gefertigt. Es darf außerhalb von
Deutschland, Österreich und der Schweiz nur mit einer Bedienungsanleitung in Lan-
dessprache in Verkehr gebracht werden. Diese Anleitung muss vom Hersteller auto-
risiert sein. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass der Endabnehmer dieses
Gerätes in der Lage ist, das Handbuch sprachlich und inhaltlich zu verstehen.
Hinweis zum Einbau von ConiuGo
®
Geräten in Fahrzeugen
Um Störungen der Fahrzeugelektronik zu vermeiden, ist ein ConiuGo
®
Ge-
rät in Fahrzeugen grundsätzlich von einem fachlich ausgebildeten KFZ-
Elektriker zu installieren und ggf. im Fahrzeugrechner anzumelden. In aller
Regel ist dies absolut problemlos möglich.
Werden ConiuGo
®
Geräte in Fahrzeuge eingebaut, dürfen sie nur im ru-
henden Fahrzeug betrieben werden (z.B. Diebstahlschutz). Die Geräte ha-
ben keine E1-Zulassung. Rückwirkungen auf die Fahrzeugelektronik kön-
nen daher nicht restlos ausgeschlossen werden.
Hinweis zur möglichen Störung der Fahrzeugelektronik
Fahrzeuge modernster Bauart verfügen über ein elektronisches Batte-
riemanagement, das eine Störung anzeigt und ggf. das Fahrzeug stilllegt,
wenn ein „unbekannter Verbraucher“ erkannt wird. Ein solcher „unbekann-
ter Verbraucher“ kann ein GSM- Modem oder GSM- Meldegerät sein, das
mit seinem Stromverbrauch nicht im Batteriemanagement angemeldet ist.
Der Betreiber, bzw. die von ihm beauftragte Fachkraft hat sicherzustellen,
dass die Fahrzeugelektronik das ConiuGo
®
Gerät ordnungsgemäß erkennt
und zum Betrieb im Fahrzeug zulässt.
Die ConiuGo
®
Gesellschaft für Telekommunikation haftet nicht für Störun-
gen der Fahrzeugelektronik oder die Folgekosten, wie zum Beispiel die
Kosten zum Freischalten eines Fahrzeug-Bordcomputers, der in den Stö-
rungsbetrieb gewechselt hat. Der Betreiber bzw. seine Fachwerksatt haben