Instructions
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GSM Scout Professional LTE
Rev. 01
2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist für den Einsatz in Deutschland gefertigt. Es darf außerhalb von
Deutschland, Österreich und der Schweiz nur mit einer Bedienungsanleitung in Lan-
dessprache in Verkehr gebracht werden. Diese Anleitung muss vom Hersteller auto-
risiert sein. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass der Endabnehmer dieses
Gerätes in der Lage ist, das Handbuch sprachlich und inhaltlich zu verstehen.
Hinweis zum Einbau von ConiuGo
®
Geräten in Fahrzeugen
• Um Störungen der Fahrzeugelektronik zu vermeiden, ist ein ConiuGo
®
Ge-
rät in Fahrzeugen grundsätzlich von einem fachlich ausgebildeten KFZ-
Elektriker zu installieren und ggf. im Fahrzeugrechner anzumelden. In aller
Regel ist dies absolut problemlos möglich.
• Werden ConiuGo
®
Geräte in Fahrzeuge eingebaut, dürfen sie nur im ru-
henden Fahrzeug betrieben werden (z.B. Diebstahlschutz). Die Geräte ha-
ben keine E1-Zulassung. Rückwirkungen auf die Fahrzeugelektronik kön-
nen daher nicht restlos ausgeschlossen werden.
Hinweis zur möglichen Störung der Fahrzeugelektronik
• Fahrzeuge modernster Bauart verfügen über ein elektronisches Batte-
riemanagement, das eine Störung anzeigt und ggf. das Fahrzeug stilllegt,
wenn ein „unbekannter Verbraucher“ erkannt wird. Ein solcher „unbekann-
ter Verbraucher“ kann ein GSM- Modem oder GSM- Meldegerät sein, das
mit seinem Stromverbrauch nicht im Batteriemanagement angemeldet ist.
Der Betreiber, bzw. die von ihm beauftragte Fachkraft hat sicherzustellen,
dass die Fahrzeugelektronik das ConiuGo
®
Gerät ordnungsgemäß erkennt
und zum Betrieb im Fahrzeug zulässt.
•
Die ConiuGo
®
Gesellschaft für Telekommunikation haftet nicht für Störun-
gen der Fahrzeugelektronik oder die Folgekosten, wie zum Beispiel die
Kosten zum Freischalten eines Fahrzeug-Bordcomputers, der in den Stö-
rungsbetrieb gewechselt hat. Der Betreiber bzw. seine Fachwerksatt haben