Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
STRIPING PAINT
Erstellt/Überarbeitet am:
29.06.17 Version : 3.0
Ref.Nr.:
BDS001274_4_20170629 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS001274_20150325
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
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500-4
STOT SE 3
Erläuterungen
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7)
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Hautkontakt :
Mit viel Wasser und Seife waschen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von
Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist
unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit,
Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge
wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
Symptome: Rötungen und Schmerzen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
Do not use water jet extinguishing media, due to the risk of spreading fire.