Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Crick 120
Erstellt/Überarbeitet am:
28.01.20 Version : 2.2
Ref.Nr.:
UDS000723_104_20200128 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
UDS000723_20180705
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden
unverzüglich zu informieren
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
In geeigneten Behälter geben
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Geräte sollten geerdet sein
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augenspülflaschen bereithalten
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Schweißmittel
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz Grenzwerte :