Certifications 2
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Soft Lock
Erstellt/Überarbeitet am:
27.07.18 Version : 3.1
Ref.Nr.:
BDS001414_104_20180727 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS001414_20170629
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele – Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 – Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 – www.crcind.com
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Klassifizierung gemäß Verordnung EG Nr 1272/2008
Physikalisch:
Nicht klassifiziert
Klassifikation auf der Basis von Prüfdaten.
Gesundheit:
Nicht klassifiziert
Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
Umwelt:
Nicht klassifiziert
Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
2.2. Kennzeichnungselemente
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
Keine Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar.
3.2. Gemische
Enthält keine als gefährlich eingestuften Stoffe in Konzentrationen uberhalb der Klassifizierungsgrenzen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mehreren Minuten mit
reichlich Wasser auswaschen
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält
Hautkontakt :
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen :
Den Patienten an die frische Luft bringen
Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen
Ärztlichen Rat einholen