Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Silicone
Erstellt/Überarbeitet am:
13.09.18 Version :
1.0
Ref.Nr.:
UDS001002_104_20180913 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Geräte sollten geerdet sein
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Schmierstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz Grenzwerte :
Gefährlicher Stoff
CAS-Nr.
Methode
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Schweiz, Svizzera, Suisse
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan
-
AGW/MAK
500 ppm
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische
Schutzmaßnahmen :
Für gute Belüftung sorgen
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Persönliche
Schutzmaßnahmen :
Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung
von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
Es hat sich bewährt bei jeder Produktanwendung Schutzhandschuhe zu tragen
und auf ausreichende Belüftung zu achten.
Das Produkt immer gemäß den Regeln der guten Arbeitshygiene behandeln