Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
DIESEL ADDITIVE
Erstellt/Überarbeitet am:
12.10.17 Version :
1.0
Ref.Nr.:
BDS002245_4_20171012 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
SE 3
Kohlenwasserstoffe, C10-C13,
n-Alkane, Isoalkane, Cyclene,
< 2% Aromaten
01-2119457273-39
-
(918-
481-
9)
1-5
Asp. Tox. 1
H304
Q
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
Q : Die CAS-Nummer ist nur eine indikative Indentifikationsnummer die außerhalb der EU zur globalen Bestandsverwaltung Anwendung
findet.
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mehreren Minuten mit
reichlich Wasser auswaschen
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält
Hautkontakt :
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken :
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit,
Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge
wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Leicht reizend für die Haut
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Leicht reizend für die Augen
Symptome: Rötungen und Schmerzen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel