Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
RADIATOR SEAL
Erstellt/Überarbeitet am:
29.06.17 Version : 3.0
Ref.Nr.:
BDS000637_104_20170629 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS000637_20131219
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
1,2-
Benzisothiazol-
3(2H)-on
-
2634-
33-5
220-
120-
9
<0.05
Acute Tox. 4, Skin Irrit. 2,
Eye Dam. 1, Skin Sens. 1,
Aquatic Acute 1
H302,H315,H318,H317,H400
X
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
X : SCL (Spezifische Konzentrationsgrenzwerte) gemäß Art.10 der CLP-Verordnung 1272/2008
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mehreren Minuten mit
reichlich Wasser auswaschen
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält
Hautkontakt :
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen :
Den Patienten an die frische Luft bringen
Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen
Ärztlichen Rat einholen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Einatmung der Dämpfe des Lösungsmittels können Übelkeit, Kopfschmerzen
und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Kann zu Magendarmstörungen führen
Hautkontakt :
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Kann Irritationen verursachen.
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
Symptome: Rötungen und Schmerzen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bildet gefährliche Zersetzungsprodukte