Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
VALVE CLEANER
Erstellt/Überarbeitet am:
27.03.18 Version : 3.0
Ref.Nr.:
UDS000336_104_20180327 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
UDS000336_20170629
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält
Hautkontakt :
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken :
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit,
Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge
wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Leicht reizend für die Haut
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Leicht reizend für die Augen
Symptome: Rötungen und Schmerzen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Dämpfe/Luftgemische bilden
Bildet gefährliche Zersetzungsprodukte
CO,CO2
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren