Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
VALVE CLEANER
Erstellt/Überarbeitet am:
28.05.15 Version :
1.0
Ref.Nr.:
UDS000336_4_20150528 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele – Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 – Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 – www.crcind.com
4 / 11
alkylaminoester
01-0000016281-78
95-06-
0668
415-
880-
5
<1
Eye Dam. 1, Skin
Sens. 1, Aquatic
Chronic 2
H317,H318,H411
Erläuterungen
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mehreren Minuten mit
reichlich Wasser auswaschen
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält
Hautkontakt :
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen :
Den Patienten an die frische Luft bringen
Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen
Ärztlichen Rat einholen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit,
Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge
wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Leicht reizend für die Haut
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Leicht reizend für die Augen
Symptome: Rötungen und Schmerzen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren