Security Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
05.06.2023 (Überarbeitungsdatum)
CH - de
3/15
3.2. Gemische
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan
EG-Nr.: 931-254-9
REACH-Nr: 01-2119484651-
34
25 – 50
Flam. Liq. 2, H225
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Pentan
Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (CH); Stoff,
für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
CAS-Nr.: 109-66-0
EG-Nr.: 203-692-4
EG Index-Nr.: 601-006-00-1
25 – 50
Flam. Liq. 2, H225
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
EUH066
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane,
cyclisch, < 5% n-Hexan
EG-Nr.: 921-024-6
REACH-Nr: 01-2119475514-
35
10 – 25
Flam. Liq. 2, H225
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Kohlenwasserstoffe, C11-C14, n-Alkane, Isoalkane,
cyclische, <2% aromaten
EG-Nr.: 926-141-6
REACH-Nr: 01-2119456620-
43
1 – 5
Asp. Tox. 1, H304
EUH066
Kohlendioxid (CO2)
(Treibgas (Aerosol))
Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (CH); Stoff,
für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
CAS-Nr.: 124-38-9
1 – 5
Press. Gas (Comp.), H280
Produkt unterliegt CLP Artikel 1.1.3.7. Die Offenlegungsregeln der Komponenten werden in diesem Fall geändert.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Sofort einen Arzt rufen. Sicherstellen, dass medizinisches Personal sich der betroffenen
Materialien bewusst ist und Schutzvorkehrungen trifft.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Suchen Sie bei
Anzeichen/Symptomen einen Arzt auf.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei auftretender Reizung, Arzt
aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei auftretender Reizung, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen. Mund ausspülen. Sollte Erbrechen
eintreten, den Kopf nach unten halten, damit kein Mageninhalt in die Lungen gerät.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
:
Reizung. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken
:
Lungenödem möglich.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und symptomatische Behandlung sind angezeigt. Betroffene Person unter Beobachtung halten. Symptome
können verzögert auftreten.