Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Crick 130
Erstellt/Überarbeitet am:
12.11.14 Version : 2.1
Ref.Nr.:
BDS000079_4_20141112 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS000079_20130703
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
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einholen
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren
Bildet gefährliche Zersetzungsprodukte
CO,CO2
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen ausschalten
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden
unverzüglich zu informieren
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
In geeigneten Behälter geben
Dieser Stoff und/oder sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Von Hitze und Zündquellen fernhalten