Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Crick 110
Erstellt/Überarbeitet am:
21.06.13 Version : 2.0
Ref.Nr.:
BDS000132_4_20130621
Ersetzt Fassung vom:
BDS000132_20111223
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
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4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Hautkontakt :
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von
Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist
unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit,
Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge
wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Reizt die Haut
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Reizt die Augen
Symptome: Rötungen und Schmerzen, Beeinträchtigungen der Sehkraft
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren
Bildet gefährliche Zersetzungsprodukte
CO,CO2
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten