Safety data sheet

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei Bewusstlosigkeit: Sofort Arzt/Krankenwagen anrufen. Dieses Sicherheitsdatenblatt
vorzeigen.
Wassernebel, Pulver oder CO2.
Dieser Stoff ist nicht entzündlich. Bei Verbrennen können sich gesundheitsschädliche
Gase entwickeln. Kohlenmonoxid (CO). , Kohlendioxid (CO2). .
Notwendige Schutzausrüstung tragen. In Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen
Abschnitt 8 beachten.
Es wird auf die Feuerprozedur der Firma hingewiesen. Bei Gefahr einer
Wasserverunreinigung die zuständigen Behörden benachrichtigen. Brandgase nicht
einatmen.
Berührung mit den Augen vermeiden. In Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen
Abschnitt 8 beachten.
Bei ausgelaufenen oder verschütteten Produkt besteht Rutschgefahr.
Ableitung in die Kanalisation, in den Boden oder in Gewässer vermeiden. Bei einem
größeren Austritt in die Kanalisation/aquatische Umwelt müssen die lokalen Behörden
davon benachrichtigt werden.
Verschüttetes Produkt mit Sand, Sägemehl o.ä. eindämmen und aufsaugen. Nach der
Beseitigung mit einem Ölentferner reinigen.
Siehe Abschnitt 8 und Abschnitt 13.
Berührung mit den Augen vermeiden. Arbeitsvorgänge benutzen, die Bildung von
Ölnebel minimieren.
Sonstige Angaben
Geeignete Löschmittel
Brand- und Explosionsge-
fahr
Persönliche Schutzausrüs-
tung
Verhalten bei der Brand-
bekämpfung
Personenbezogene Vor-
sichtsmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
Verfahren zur Reinigung
Sonstige Anweisungen
Handhabung
Shredder oil - Version 2 Seite 3 von 9
Dieses Dokument wurde mit Eco Publisher (EcoOnline) erstellt Änderungsdatum 08.05.2018