Safety data sheet Article 15172892

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Kleber-Entferner
Artikelnummer :
0019__001
Version (Überarbeitung) :
10.0.0 (9.0.0)
Bearbeitungsdatum :
10.04.2018
Druckdatum :
10.04.2018
Seite : 5 / 11
( DE / D )
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP
-
Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP
-
Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
600
mg/m
3
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Gehalt an Kohlenwasserstoffen (aliphatisch C5
-
C15, aromatisch C7
-
C15)
Grenzwert :
1025
%
Bemerkung
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen AGW (TRGS 900)
-
bzw. BGW (TRGS 903)
-
Listen.
Zur Überwachung des errechneten RCP-Arbeitsplatzgrenzwertes des Kohlenwasserstoffgemisches ist das Verfahren
Kennzahl 7735 der BGIA-Arbeitsmappe -Sachgruppe9 - Messung von Gefahrstoffen- zu verwenden.
DNEL/DMEL und PNEC-Werte
DNEL/DMEL
Grenzwerttyp :
DNEL Verbraucher (lokal) ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeit (wiederholt)
Grenzwert :
480 mg/m
3
Grenzwerttyp :
DNEL Verbraucher (systemisch) ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeit (wiederholt)
Grenzwert :
480 mg/m
3
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Geeigneter Augenschutz
Korbbrille
Hautschutz
Handschutz
Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt Handschuhe
(geprüft nach z.B. EN374) aus folgenden Materialien
verwenden:
Nitrilkautschuk
Stärke der Handschuhe: > 0.4 mm
Durchbruchzeit: >= 8h
Nach dem Gebrauch von Handschuhen Hände waschen und gründlich trocknen. Nach dem Händewaschen
verlorengegangenes Hautfett durch fetthaltige Hautsalben ersetzen.
Körperschutz
Geschlossene Arbeitskleidung tragen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen.
Atemschutz
Geeignetes Atemschutzgerät
Wenn technische Absaug
-
oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz
getragen werden. Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht
werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten,
muß bei Kurzzeitarbeiten eine Kombinationsfiltermaske A2 - P2, bei Langzeitarbeiten ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät getragen werden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Vor den Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe auch Kapitel 6 und 12.