Manual

DECOTRUSS.DOC
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Achten Sie bei der Montage, beim Abbau und bei der Durchführung von Servicearbeiten darauf, dass der
Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist.
Abgehängte Traversen sind immer mit einem geeigneten Sicherheitsfangseil zu sichern.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Der Serienbarcode darf niemals von der Traverse entfernt werden, da ansonsten der Garantieanspruch
erlischt.
Wird die Traverse anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden
am Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren,
wie z. B. Kurzschluss, elektrischem Schlag, Abstürzen etc. verbunden.
INSTALLATION
Qualifikation und Verantwortung
Planung
und
System-
auswahl
Statischer
Nachweis
Leitung
und
Aufsicht
Über-
wachung
Anschlagen
von
Traversen
Montage
von
Traversen
Diplom-Ingenieur ja ja ja ja ja ja
Meister/Assistent für
Veranstaltungstechnik/
geprüfter techn. Bühnen-
vorstand/
Head Rigger/Lichtcewchef
janeinjajaja ja
Sachkundiger für Veran-
staltungs-Rigging
nein nein nein ja ja ja
Fachkraft für Veranstaltungs-
technik
nein nein nein nein ja ja
Veranstaltungsoperator nein nein nein nein ja ja
Eingewiesene Person nein nein nein nein nein ja
Überkopfmontage
LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und DIN 15560 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel
ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen der Traverse muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.