Release Notes

gar nicht übermitteln. Beispiel: Wenn Sie Bedingungen zustimmen, die Sie verpflichten, eine Gebühr für die weitere
Übermittlung des Programms von den Empfängern einzufordern, dann können Sie diesen anderen Bedingungen
und dieser Lizenz nur dadurch gerecht werden, dass Sie vollständig auf die Übermittlung des Programms
verzichten.
13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz ist es Ihnen gestattet, ein abgedecktes Werk mit einem anderen
Werk zu verknüpfen oder zu kombinieren, das nach Maßgabe von Version 3 der GNU Affero General Public
License lizenziert ist, um so ein einziges, kombiniertes Werk zu erstellen, und das daraus resultierende Werk zu
übermitteln. Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das abgedeckte
Werk darstellt, während die konkreten Anforderungen in Abschnitt 13 der GNU Affero General Public License, die
sich auf die Interaktion über ein Netzwerk beziehen, für die Kombination als solche gelten.
14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz
Die Free Software Foundation kann in bestimmten Abständen überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU
General Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen sind im Wesentlichen mit der vorliegenden Version
vergleichbar, können jedoch zusätzliche Details zu neuen Problemen oder Sachverhalten enthalten.
Jede Version erhält eine eigene Versionsnummer. Wenn das Programm auf eine bestimmte Versionsnummer der
GNU General Public License oder auf „zukünftige Versionen“ verweist, haben Sie die Möglichkeit, die
Bedingungen und Bestimmungen der genannten Version oder einer späteren Version anzuwenden, die von der
Free Software Foundation veröffentlicht wird. Wenn das Programm auf keine bestimmte Versionsnummer der GNU
General Public License verweist, können Sie eine beliebige Version wählen, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
Falls für das Programm angegeben ist, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen
der GNU General Public License zur Anwendung kommen sollen, gilt die öffentliche Annahmeerklärung dieses
Bevollmächtigten hinsichtlich der Version für Sie als dauerhafte Autorisierung, diese Version für das Programm zu
verwenden.
Spätere Lizenzversionen räumen Ihnen möglicherweise zusätzliche oder andere Berechtigungen ein. Einem
Autoren oder Urheberrechtsinhaber werden jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt, die sich daraus
ergeben, dass Sie sich für die Anwendung einer späteren Version entschieden haben.
15. Garantieausschluss
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, BESTEHT KEINERLEI GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM. SOWEIT KEINE
ANDERSLAUTENDE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG EXISTIERT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/
ODER SONSTIGE PARTEIEN DAS PROGRAMM IM IST-ZUSTAND ZUR VERFÜGUNG. AUSDRÜCKLICHE ODER
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN JEGLICHER ART SIND AUSGESCHLOSSEN. DAZU ZÄHLEN UNTER ANDEREM
DIE GARANTIE DER MARKTTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE
RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS
PROGRAMM FEHLERHAFT SEIN, SIND DIE KOSTEN FÜR ETWAIG ERFORDERLICHE WARTUNGS-, REPARATUR-
ODER KORREKTURARBEITEN VON IHNEN ZU TRAGEN.
16. Haftungsbeschränkung
SOFERN NICHT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH IHNEN GEGENÜBER ERKLÄRT, HAFTEN DIE
URHEBERRECHTSINHABER ODER DRITTE, DIE DAS PROGRAMM RECHTMAESSIG GEMÄSS DER OBEN
ERWÄHNTEN LIZENZ MODIFIZIEREN UND/ODER ÜBERMITTELN, IHNEN GEGENÜBER NICHT FÜR SCHÄDEN
JEGLICHER ART. DAZU GEHÖREN ALLGEMEINE, KONKRETE UND BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES
PROGRAMMS ERGEBEN (DAZU GEHÖREN UNTER ANDEREM DER VERLUST VON DATEN ODER DIE
BEEINTRÄCHTIGUNG VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN ENTSTEHEN, SOWIE DIE
INKOMPATIBILITÄT DES PROGRAMMS MIT ANDEREN SOFTWARE-PRODUKTEN). DIES GILT AUCH DANN, WENN
DIE RECHTSINHABER ODER DRITTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN
WURDEN.
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