Release Notes

GPL (GNU General Public License) 2.0
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE VERSION 2
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA.
Jeder ist berechtigt, wortgetreue Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen. Eine Wortlautänderung
ist jedoch nicht zulässig.
Präambel
Die meisten Softwarelizenzen wurden entworfen, um Ihre Rechte zur Weitergabe und Änderung der Software
einzuschränken. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihnen die Freiheit einräumen, freie Software zu
verbreiten und zu ändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt
für die meisten Softwareprodukte der Free Software Foundation sowie für alle anderen Programme, deren Autoren sich
für ihre Anwendung entschieden haben. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt der GNU
Lesser General Public License.) Sie können die Lizenz auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Handlungsfreiheit, nicht auf den Preis. Unsere
allgemeinen öffentlichen Lizenzen sind darauf ausgelegt, Ihnen zuzusichern, dass Sie Kopien von freier Software
verteilen können (und dafür Gebühren berechnen können, sofern Sie dies möchten), dass Sie Quellcode empfangen
oder beziehen können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen
und dass Sie zu all dem berechtigt sind.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir bestimmte Einschränkungen festlegen, damit niemand Ihnen diese Rechte
vorenthalten oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte veranlassen kann. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich
gewisse Verantwortlichkeiten für Sie, falls Sie Kopien der Software verteilen oder die Software modifizieren möchten.
Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verteilen möchten, unabhängig davon, ob dies kostenlos
oder gegen Gebühr erfolgen soll, müssen Sie den Empfängern sämtliche Rechte gewähren, die Sie selbst auch haben.
Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder ihn beschaffen können. Und Sie müssen sie über
diese Bedingungen aufklären, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) Wir schützen die Software urheberrechtlich und (2) wir gewähren
Ihnen diese Lizenz, die Ihnen das Recht zum Kopieren, Verteilen und/oder Modifizieren der Software einräumt.
Zum Schutz der Autoren und zu unserem eigenen Schutz möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine
Garantie für diese freie Software gibt. Wenn die Software von jemandem modifiziert und weitergegeben wird, müssen
die Empfänger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt. So soll verhindert werden, dass sich etwaige durch
Dritte verursachte Probleme nachteilig auf die Reputation der ursprünglichen Autoren niederschlagen.
Zuletzt möchten wir anmerken, dass jedes frei erhältliche Programm zu jeder Zeit einer gewissen Gefahr durch
Software-Patente ausgesetzt ist. Wir möchten verhindern, dass Weiterverteiler eines freien Programms individuell
Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch in proprietäre Software umwandeln. Zu diesem Zweck haben wir
klargestellt, dass jedes Patent entweder für alle Nutzer unentgeltlich lizenziert werden muss oder ansonsten nicht
lizenziert werden darf.
Es folgen im Einzelnen die Bedingungen und Bestimmungen für die Vervielfältigung, Verteilung und Modifizierung.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE (ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE GNU-LIZENZ)
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERTEILUNG UND MODIFIZIERUNG
0. Diese Lizenz gilt für Programme und Werke, die mit einem Vermerk des Urheberrechtsinhabers versehen sind,
wonach das Programm oder das Werk gemäß den Bestimmungen dieser General Public License verteilt werden darf.
Das unten bezeichnete „Programm“ bezieht sich auf ein solches Programm bzw. Werk. Ein „Werk auf der Grundlage
des Programms“ bezeichnet entweder das Programm oder ein beliebiges abgeleitetes Werk, das urheberrechtlich
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