Release Notes

geschützt ist, also ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wortgetreu oder mit
Modifizierungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden verstehen sich Übersetzungen ausnahmslos
als im Begriff „Modifizierung“ enthalten.) Jeder Lizenznehmer wird persönlich mit „Sie“ angesprochen.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verteilen und Modifizieren sind nicht durch diese Lizenz abgedeckt und liegen
außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen des Programms ist nicht untersagt, wobei die Ausgabe des
Programms nur dann abgedeckt ist, wenn sein Inhalt ein Werk auf der Grundlage des Programms darstellt (unabhängig
davon, ob er durch Ausführen des Programms erstellt wurde). Inwiefern dies zutrifft, hängt davon ab, welche Aktionen
das Programm ausführt.
1. Sie sind berechtigt, wortgetreue Kopien des von Ihnen erhaltenen vollständigen Quellcodes des Programms
anzufertigen und auf einem beliebigen Medium zu verteilen. Voraussetzung hierfür sind die gut sichtbare und
ordnungsgemäße Veröffentlichung eines geeigneten Urheberrechtsvermerks und eines Garantieausschlusses auf
jeder einzelnen Kopie, die Beibehaltung aller Hinweise, die auf diese Lizenz und das Nichtvorhandensein jeglicher
Garantie verweisen, sowie die Verteilung einer Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm an die
Empfänger des Programms.
Sie können eine Gebühr für die physische Übertragung der Kopie verlangen und optional eine Garantie gegen
Gebühr anbieten.
2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu modifizieren, sodass ein Werk auf der
Grundlage des Programms entsteht, und diese Modifizierungen oder Werke nach Maßgabe der Bestimmungen in
Abschnitt 1 oben zu kopieren und zu verteilen, sofern Sie zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen ausnahmslos
erfüllen:
a. Die modifizierten Dateien müssen einen deutlich sichtbaren Vermerk enthalten, wonach die Dateien von
Ihnen geändert wurden, und der auf das Datum der Änderung hinweist.
b. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass jedes von Ihnen verteilte oder veröffentlichte Werk, welches das
Programm ganz oder teilweise enthält, oder das von dem Programm oder einem Teil davon abgeleitet ist, als
Ganzes und kostenlos, gemäß den Bedingungen dieser Lizenz, an Dritte lizenziert wird.
c. Falls das modifizierte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Befehle liest, müssen Sie
veranlassen, dass es beim üblichen Start für eine solche interaktive Verwendung einen Text druckt oder
anzeigt, der einen geeigneten Urherberrechtsvermerk und einen Garantieausschluss beinhaltet (bzw. der
darauf hinweist, dass Sie eine Garantie gewähren) und der den Nutzer darüber aufklärt, dass er unter den
vorliegenden Bedingungen zur Weiterverteilung des Programms berechtigt ist, und der darlegt, wie der
Nutzer eine Kopie dieser Lizenz anzeigen kann. (Ausnahme: Falls das Programm selbst interaktiv ist, aber in
der Regel keinen solchen Text druckt, ist es nicht erforderlich, dass Ihr Werk auf der Grundlage des
Programms einen solchen Text druckt.)
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Falls identifizierbare Abschnitte dieses
Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke
an sich gewertet werden können, gelten die vorliegenden Lizenzbedingungen nicht für diese Abschnitte,
wenn Sie diese als separate Werke verteilen. Wenn Sie dieselben Abschnitte jedoch als Teil eines Ganzen
verteilen, das ein Werk auf der Grundlage des Programms darstellt, muss die Verteilung des Ganzen nach
Maßgabe der Bedingungen der vorliegenden Lizenz erfolgen. Die darin enthaltenen Berechtigungen für
andere Lizenznehmer beziehen sich sodann auf alle Teile des ganzen Ganzen, und zwar unabhängig davon,
wer sie entwickelt hat.
Es ist nicht Absicht dieses Abschnitts, Rechtsansprüche zu erheben oder Ihnen Rechte an einem Werk, das
vollständig von Ihnen entwickelt wurde, streitig zu machen. Im Vordergrund steht vielmehr die Ausübung
eines Kontrollrechts hinsichtlich der Verteilung von abgeleiteten oder kollektiven Werken auf der Grundlage
des Programms.
Durch den bloßen Zusammenschluss eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werks mit dem
Programm (oder mit einem Werk auf der Grundlage des Programms) auf einem Speichervolume oder
Verteilungsmedium fällt dieses andere Werk nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
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