Release Notes

Lizenzbedingungen entbunden. Wenn Sie das Programm nicht so verteilen können, dass dies gleichzeitig mit den
Verpflichtungen in dieser Lizenz und den anderen auferlegten Verpflichtungen vereinbar ist, dürfen Sie das
Programm gar nicht verteilen. Beispiel: Wenn eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverteilung des
Programms allen Personen untersagt, die unmittelbar oder mittelbar eine Kopie von Ihnen erhalten haben, dann
können Sie diesem Umstand und den Bedingungen dieser Lizenz nur dadurch gerecht werden, dass Sie vollständig
auf die Verteilung des Programms verzichten.
Sofern ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für unzulässig oder nicht durchsetzbar erachtet
wird, bleibt der übrige Teil des Abschnitts davon unberührt. Der gesamte Abschnitt verliert unter anderen
Umständen seine Gültigkeit nicht.
Dieser Abschnitt soll nicht dazu verleiten, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die
Rechtmäßigkeit solcher Ansprüche in Frage zu stellen. Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, die Integrität
des Systems der freien Software-Verteilung zu wahren, die durch die Vergabe öffentlicher Lizenzen erreicht wird.
Zahlreiche Personen haben wertvolle Beiträge zu einer Vielfalt von Software-Produkten geleistet, die auf der Basis
dieses Systems verteilt werden, in dem Vertrauen darauf, dass dieses System konsequent fortgesetzt wird. Es liegt
allein im Ermessen des Autoren/Gebers zu entscheiden, über welches System seine Software verteilt werden soll.
Es liegt nicht in der Entscheidungsgewalt eines Lizenznehmers, diese Wahl vorzuschreiben.
In diesem Abschnitt werden die Konsequenzen des übrigen Teils der Lizenz verdeutlicht.
8. Falls die Verteilung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern aufgrund von Patenten oder
Urheberrechten untersagt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm dieser Lizenz
unterstellt hat, eine ausdrückliche Einschränkung hinsichtlich der geografischen Verteilung hinzufügen, die den
Ausschluss der betreffenden Länder vorsieht, sodass die Verteilung nur in den nicht ausgeschlossenen Ländern
zulässig ist. Eine solche nachträgliche Einschränkung der Lizenz ist gleichermaßen wirksam, als wäre sie von
vornherein enthalten gewesen.
9. Die Free Software Foundation kann in bestimmten Abständen überarbeitete und/oder neue Versionen der General
Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen sind im Wesentlichen mit der vorliegenden Version
vergleichbar, können jedoch zusätzliche Details zu neuen Problemen oder Sachverhalten enthalten.
Jede Version erhält eine eigene Versionsnummer. Wenn ein Programm auf eine Versionsnummer dieser Lizenz und
auf „zukünftige Versionen“ verweist, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen und Bestimmungen der
genannten Version oder einer späteren Version anzuwenden, die von der Free Software Foundation veröffentlicht
wird. Wenn das Programm auf keine bestimmte Versionsnummer der Lizenz verweist, können Sie eine beliebige
Version wählen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie Teile des Programms in andere frei erhältliche Programme integrieren möchten, deren
Verteilungsbedingungen sich von den vorliegenden unterscheiden, holen Sie beim Autor die Genehmigung ein.
Wenn es sich um Software handelt, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist,
schreiben Sie an die Free Software Foundation. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Bei der Entscheidung
orientieren wir uns an zwei Zielen: die Aufrechterhaltung des freien Status aller Ableitungen unserer frei
erhältlichen Software und die Förderung der gemeinsamen Nutzung und Wiederverwendung von Software im
Allgemeinen.
KEINE GARANTIE
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENFREI LIZENZIERT WIRD, BESTEHT, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, KEINERLEI
GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM. SOWEIT KEINE ANDERSLAUTENDE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG
EXISTIERT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER SONSTIGE PARTEIEN DAS PROGRAMM IM IST-
ZUSTAND ZUR VERFÜGUNG. AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN JEGLICHER ART SIND
AUSGESCHLOSSEN. DAZU ZÄHLEN UNTER ANDEREM DIE GARANTIE DER MARKTTAUGLICHKEIT UND DER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND
LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS PROGRAMM FEHLERHAFT SEIN, SIND DIE KOSTEN
FÜR ETWAIG ERFORDERLICHE WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN VON IHNEN ZU TRAGEN.
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