Release Notes

bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf andere Bereiche auszudehnen, soweit dies für die
Wahrung der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.
Zuletzt möchten wir anmerken, dass jedes frei erhältliche Programm zu jeder Zeit einer gewissen Gefahr durch
Software-Patente ausgesetzt ist. Staaten sollten keine Patente zulassen, welche die Entwicklung und Verwendung von
Software auf Computern, die allgemeinen Zwecken dienen, unterbinden. In Staaten, in denen dies erlaubt ist, möchten
wir die Gefahr vermeiden, dass die Anwendung eines Patents auf ein freies Programm dieses effektiv zu einem
proprietären Programm macht. Zu diesem Zweck schließt die GPL aus, dass Patente dazu verwendet werden dürfen, ein
Programm zu einem nicht freien Programm zu machen.
Es folgen im Einzelnen die Bedingungen und Bestimmungen für die Vervielfältigung, Verteilung und Modifizierung.
BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN
0. Definitionen
„Diese Lizenz“ bezeichnet Version 3 der GNU General Public License.
„Urheberrecht“ umfasst auch urheberrechtähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, wie
Halbleitermasken.
„Das Programm“ bezeichnet jedes urheberrechtsfähige Werk, das gemäß dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder
Lizenznehmer wird im Folgenden mit „Sie“ angesprochen. „Lizenznehmer“ und „Empfänger“ können Personen oder
Organisationen sein.
Das „Modifizieren“ eines Werks bezeichnet das Herauskopieren von Inhalten oder Anpassen des gesamten Werks oder
Teilen davon in einer Art, die eine urheberrechtliche Genehmigung erfordert, wobei die Erstellung einer exakten Kopie
nicht darunter zu verstehen ist. Das daraus resultierende Werk wird als „modifizierte Version“ eines früheren Werks
oder als Werk „auf der Grundlage“ des früheren Werks bezeichnet.
Ein „abgedecktes Werk“ bezeichnet entweder das nicht modifizierte Programm oder ein Werk auf der Grundlage des
Programms.
Das „Propagieren“ eines Werks umfasst sämtliche das Werk betreffende Handlungen, durch die Sie ohne
entsprechende Berechtigung nach gültigem Urheberrecht direkt oder indirekt für eine Rechtsverletzung haftbar
gemacht werden würden. Hiervon ausgenommen sind die Ausführung des Werks auf einem Computer und die
Modifizierung einer persönliche Kopie. Die Propagierung beinhaltet das Kopieren, Verteilen (mit oder ohne
Modifizierung) des Werks und dessen Bereitstellung für die Öffentlichkeit, wobei in einigen Ländern weitere Aktivitäten
dazu zählen.
Das „Übermitteln“ eines Werks umfasst alle Arten der Propagierung, die andere Parteien befähigt, Kopien zu erstellen
oder zu empfangen. Die bloße Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk ohne Übertragung einer Kopie
ist kein Übermitteln im obigen Sinn.
Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt „geeignete rechtliche Hinweise“ an, wenn sie eine einfach zu bedienende und
gut sichtbare Funktion enthält, die (1) einen geeigneten Urheberrechtsvermerk anzeigt und (2) den Nutzer darüber
informiert, dass für das Werk keinerlei Garantie gewährt wird (es sei denn, es sollen Garantien gewährt werden), dass
Lizenznehmer das Werk gemäß dieser Lizenz übermitteln dürfen, und die darlegt, wie eine Kopie der Lizenz angezeigt
werden kann. Falls die Schnittstelle eine Liste mit Benutzerbefehlen oder Optionen enthält, wie z. B. ein Menü, gilt
dieses Kriterium als erfüllt, wenn ein gut sichtbares Element in der Liste vorhanden ist.
1. Quellcode.
Der „Quellcode“ eines Werks bezeichnet die bevorzugte Form des Werks zur Vornahme von Modifizierungen.
„Objektcode“ bezeichnet jede andere Form eines Werks, die keine Quellform darstellt.
Eine „Standardschnittstelle“ bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder von einer anerkannten Normierungsstelle
als offizieller Standard definiert wurde, bzw., im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte
Programmiersprache festgelegt wurden, eine Schnittstelle, die bei den Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten,
gängig ist.
Die „Systembibliotheken“ für ein ausführbares Werk umfassen alles, außer das Werk als Ganzes, das (a) in der
üblichen Paketierungsform einer Hauptkomponente enthalten ist, jedoch nicht Teil dieser Hauptkomponente ist,
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